Pflegeversicherung - welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Hier stelle ich Ihnen eine Übersicht der Leistungen der Pflegekassen zusammen. Auf diese Leistungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit schließe ich aus.

Pflegegrad 1

Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen der Pflegeversicherung:

Entlastungsbeitrag: 125 € monatlich

Pflegehilfsmittel: bis zu 40 € monatl.

Digitale Pflegeanwendungen:                                         bis zu 50 € monatl.

Wohnumfeldverbesserung:                            bis zu 4.000 € je Maßnahme*

Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen:  214 € monatl./Pers.*

Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen:                bis zu 2.500 €/Person, max. 10.000 € /Wohngruppe*

* teilweise hängen die Leistungen von formalen Aspekten ab, die bei der Beantragung unbedingt berücksichtigt werden müssen

Pflegegrad 2

Text in Vorbereitung

Pflegegrad 3

Text in Vorbereitung

Pflegegrad 4

Text in Vorbereitung
 

Pflegegrad 5

Text in Vorbereitung

Schwester Monika

berät Sie gern und nach ihrem Kennt-nisstand zu Fragen der möglichen Leistungen der Pflegekasse. Dies ist keine Rechtsberatung und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit und Richtigkeit. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Schwester Monika ist kein Pflegedienst. Vielmehr ist die Ver-besserung und lebenswürdige Unter-stützung der Lebenssituation von älteren Menschen das Kernanliegen der Tätigkeit.